top of page

Die Probesitzungen

Eine Richtlinienpsychotherapie bietet Ihnen zu Beginn Probesitzungen (à 50 Minuten) an. Dabei handelt es sich um Gespräche, in denen geklärt wird, ob der/die Patient*in und der/die Psychotherapeut*in zueinander passen und eine tragfähige, vertrauenvolle Therapiebeziehung aufbauen können.

 

Achten Sie darauf, ob mit Ihrer/m Psychotherapeut*in die "Chemie stimmt",  ob Sie die Ihnen wichtigen Themen ansprechen können. Auf der anderen Seite sollte auch der/die Therapeut*in ein positives Gefühl entwickeln können und entscheiden, ob er/sie Ihnen die geeignete Behandlung anbieten kann.

Diese ersten 2-4 Sitzungen werden deshalb als "probatorische Sitzungen" bezeichnet. In diesen Probesitzungen sollten Sie ausreichend Gelegenheit finden Ihre Fragen zum Ablauf und zur Administration der Behandlung zu stellen.

Für diese Sitzungen ist noch kein Antrag notwendig, die Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall die Kosten (Kassenpatienten: für 2-4 Sitzungen; Privatversicherte: bis zu 5 Sitzungen).

Grundsätzlich steht es Ihnen offen während oder nach den Probesitzungen, eine/n weitere/n Psychotherapeut*in aufzusuchen. Wenn es Ihnen wichtig erscheint, die Psychotherapie mit einer Frau oder einem Mann durchzuführen, sollten Sie dies rechtzeitig vorher bei der Auswahl des/r Psychotherapeut*in berücksichtigen.

Ihr Antrag

Frühestens nach zwei Probesitzungen kann Ihr/e Therapeut*in einen relativ formlosen Antrag (Sie müssen nur durchlesen und unterschreiben!) bei der Krankenkasse stellen. Dies gilt aber nur für Kassenpatient*innen.

 

Privatversicherte oder Beihilfemepfänger*innen haben es schwerer. Hier ist nach bis zu fünf Probatorischen Sitzungen ein sehr aufwändiges Antragsverfahren notwendig, das einem die Freude an der Arbeit definitiv verdirbt und dazu führen wird, dass ich diese Patient*innen nicht mehr behandeln kann. Nach fast dreißig Jahren Praxistätigkeit habe ich den Sinn diese Verfahrens bis heute nicht begriffen. Machen Sie Ihre Private Krankenkasse oder Beihilfe also ruhig darauf aufmerksam!

 

Beantragt werden kann schließlich von Kassenpatient*innen eine Kurz- oder Langzeittherapie. Die Kurzzeittherapie erstreckt sich in der ersten Runde über 12 Sitzungen und kann - wieder sehr formlos - um weitere 12 Sitzungen aufgestockt werden. Danach könnte -  nach einem Gutachten des Therapeuten (eben das verlangt die Beihilfe gleich zu Beginn!) - eine Langzeittherapie angeschlossen werden, die insgesamt über ein Kontingent von 100 Sitzungen verfügt.

Ihre Therapie

Der/die Psychotherapeut*in nutzt die probatorischen Sitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln. Sie sollten erfahren, welches psychotherapeutische Verfahren für Sie geeignet ist und was in der Therapie erfolgen soll. Sind Sie mit diesem Behandlungsplan einverstanden, kann entweder eine Kurz- oder Langzeittherapie begonnen werden.

In meiner Praxis behandle ich Sie tiefenpsychologisch, das ist die Weiterentwicklung der Freud'schen Psychoanalyse, die in neuster Zeit sehr viele neurowissenschaftliche Übereinstimmungen findet und deshalb über viele aktuelle Hinweise hinsichtlich ihrer Wirksamkeit verfügt. Hier spielen Kindheitserlebnisse ebenso eine Rolle wie ihre gegenwärtige Lebenssituation. Wir verwenden - wo angemessen - auch verhaltenstherapeutische Settings (Biofeedback), da sie im Alltag viele Modifikationsoptionen bieten und die Therapie erleichtern und beschleunigen. Sie werden im Laufe der Therapie vielleicht an Widerstände gelangen oder in Schwierigkeiten, was das Arzt-Patient*innen-Verhältnis anbelangt. Sprechen Sie darüber und lassen Sie uns gemeinsam neue Lösungen finden.

Die Therapie ist oftmals eine spannende Reise in und zu uns selbst. Was gestern noch galt, kann heute eine ganz neue Bedeutung bekommen.

"Am Ende wird alles gut!
Und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht zuende!"

bottom of page